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Checkliste für Beitragseinreichungen
Als Teil des Einreichungsverfahren werden die Autor/innen gebeten, anhand der Checkliste für Beiträge die Übereinstimmung ihres Beitrags Punkt für Punkt mit den angegebenen Vorgaben abzugleichen. Beiträge können an Autor/innen, die die Richtlinien nicht befolgen, zurückgegeben werden.
Relevanz. Obwohl «Kontrapunkte» kein ausschliesslich wissenschaftliches Journal ist, sollen sich die Beiträge auf aktuelle Diskussionen im Gebiet der Musikdidaktik beziehen und in der Fachliteratur fundiert sein. Die Bedeutung für die musikdidaktische Diskussion soll ersichtlich sein.
Nützlichkeit. Die Beiträge im Journal sollen der diskutierten Sache dienen. Entsprechend sind persönliche Nebenbemerkungen, die für das Hauptthema nicht relevant sind, sowie Inhalte, die eine Person, eine Personengruppe, eine Institution oder ein Produkt bewerben, zu vermeiden.
Transparenz. Die Beitragenden sollen ihre eigenen Interessen und ihren (theoretischen, beruflichen, biografischen etc.) Hintergrund möglichst transparent machen. Dies soll jedoch nicht als Privilegierung der eigenen Position innerhalb der gesamten Diskussion verstanden werden, sondern als Relativierung des Gültigkeitsbereichs der eigenen Aussagen.
Ethische Standards. Die Beiträge sollen die diskutierte Sache fokussieren und nicht beleidigend, rassistisch, sexistisch oder sonst diffamierend sein.
Klarnamenpflicht. Eine würdige Diskussion setzt die Kenntnis des Gegenübers voraus. Wir bitten Sie deshalb, im Kommentarfenster zusätzlich zur (nicht publizierten) Mailadresse auch Ihren vollständigen Namen und, falls vorhanden, Ihre berufliche oder private Website anzugeben.
Der Beitrag ist bisher unveröffentlicht und wurde auch keiner anderen Zeitschrift vorgelegt (andernfalls ist eine Erklärung in «Kommentare für die Redaktion» beigefügt).
Der Text folgt den stilistischen und bibliografischen Vorgaben (siehe unten).
Richtlinien für Autor/innen
Dateiformate. Die Manuskripte in Textform sind als doc oder docx einzureichen. Podcasts sind als mp3 einzureichen. Audiovisuelle Beiträge sind als mp4 einzureichen. Beiträge im Audio- oder Videoformat sind in technischer Hinsicht so zu gestalten, dass die inhaltlichen Aspekte gemäss den journaleigenen Standards nachvollziehbar sind (siehe oben).
Sprache. Die Beiträge können in einer Schweizer Landessprache oder in Englisch verfasst sein. Zitate in diesen Sprachen sollen im Original belassen werden, solche anderer Sprachen übersetzt werden (allenfalls mit Angabe des Wortlauts der Ursprungssprache). Im Dialekt verfasste Beiträge müssen durch Untertitel in eine Landessprache der Schweiz übersetzt werden.
Umfang und Struktur. Ein Beitrag in Textform umfasst maximal 25’000 Zeichen (exklusive Quellen), wird mit einem der Leseorientierung dienenden Absatz über Kontext und Problemstellung sowie einem überblicksartigen Aufbau des Textes eingeleitet und enthält Zwischentitel. Ein Beitrag in audio- oder audiovisueller Form dauert maximal 30 Minuten.
Textformat. Layout, Rechtschreibung und Typografisches wird für die Publikation vereinheitlicht. Um dies zu vereinfachen, wird um Beachtung folgender Punkte gebeten:
Texte in Schriftart Times New Roman 12 und Fussnoten in Times New Roman 10 einreichen und keine speziellen Formatierungen verwenden;
Zwischentitel kurz halten, auf maximal zwei Ebenen beschränken und mit einer Leerzeile vom vorhergehenden Text absetzen;
Zitate mit doppelten Anführungszeichen («…»), Zitate in Zitaten mit einfachen Anführungszeichen (‹…›) markieren;
Zitate mit fünf oder mehr Zeilen einrücken;
Auslassungen, Ergänzungen und Umstellungen in Zitaten mit eckigen Klammern markieren ([…]).
Hervorhebungen im Text sind durch Kursivsetzung zu markieren. Auf andere Gestaltungsmittel (z. B. Fettdruck oder Unterstreichungen) ist wenn möglich zu verzichten. Da die Texte für die Publikation einheitlich gelayoutet werden, ist auch auf manuelle Seitenwechsel, andere Schriftarten und -grössen etc. zu verzichten.
Fussnoten dienen nicht zum Verweis auf Literatur, sondern sollen lediglich kurze Weiterführungen oder Erläuterungen enthalten und sind in dieser Aufgabe auf das Wesentliche zu beschränken.
Referenzen und Literaturangaben. In textförmigen Beiträgen werden Referenzen im Lauftext in Klammern gesetzt. Die Literaturangaben stehen in alphabetischer Reihenfolge der Autorinnen am Ende des jeweiligen Textes. Es gelten die Standards der American Psychological Association (7. Auflage) in der deutschsprachigen Version.
Gendersensible Sprache. Das generische Maskulinum ist grundsätzlich zu vermeiden. Es bieten sich unterschiedliche Alternativen an, z. B. «Lehrer·innen», «LehrerInnen», «Lehrer*innen», «Lehrer/innen», «Lehrer_innen», «Lehrer:innen», «Lehrpersonen», «Lehrende» etc.
Bild- und Tonmaterial, Grafiken und Tabellen. Die Rechte für die Publikation sind von den Autor·innen vor der Einreichung des Beitrags einzuholen. Bei Beiträgen in Textform ist auf Bildmaterial im Text in Klammern zu verweisen (beispielsweise: «Abbildung 1») und dieses jeweils mit einer Legende zu versehen (beispielsweise: «Abbildung 1: Impression von der Schulmusiktagung vom 16./17. November 2018 in Luzern»).
Abstracts und Schlagwörter. Alle Beiträge erhalten ein Abstract oder einen Trailer. Diese werden von den Autor·innen verfasst. Abstracts in Textform sind maximal 1’200 Zeichen lang; Trailer im Audio- oder Videoformat dauern maximal eine Minute. Abstracts und Trailer werden in eine weitere Landessprache sowie auf Englisch übersetzt. Trailer in Audioform können auch als Texte übersetzt werden. Bei Trailern in Videoform erfolgt die Übersetzung mittels Untertiteln. Bei der Übersetzung kann die Redaktion behilflich sein. Zudem sind 6 bis 10 Schlagwörter (Keywords) anzugeben, welche mit dem Link zum Beitrag veröffentlicht werden.